Die Begriffe „Transplantation“ und „Organspende“ sind eng verknüpft, bedürfen aber zwingend der differenzierten Betrachtungsweise.
Eine Transplantation betrifft Patienten deren Behandlung und Genesung von der Verpflanzung eines- oder mehrerer Organe abhängig ist. Eine Transplantation ist für Organempfänger im Spätstadium diverser Erkrankungen die einzig verbleibende Therapiemöglichkeit. Auch bei akutem Versagen eines Organes kann eine Transplantation das Leben retten. Die Transplantation betrifft ausschliesslich Patienten auf der Empfängerwarteliste.
Organspender sind Personen die aufgrund schwerster Hirnschädigung verstorben sind. Unter definierten ethischen, gesetzlichen und medizinischen Vorgaben dürfen Organe entnommen werden. Ohne Organspender gibt es keine Chance auf Transplantation.
Neben der Spende der soliden Organe Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm und Nieren können auch Gewebe wie Augenhornhaut, Knochen, Haut und Zellen (Knochenmark/Stammzellen) übertragen werden.
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